Mit Einschätzungen von Rechtsanwältin Julia Kraft
Hintergrundgespräch des Medienstes Integration am 05.07.2024
Einen „Like“ auf Social Media zu setzen, könnte bald zur Abschiebung führen: Nach einem neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll eine Ausweisung nach Billigung einer einzelnen terroristischen Straftat ermöglicht werden. Das Markieren eines Beitrags durch „Gefällt mir“ in sozialen Netzwerken wie YouTube, Instagram oder TikTok könnte genügen. Wie ist das in der Praxis umsetzbar? Was müssten die Ausländerbehörden dafür leisten? Und wie ist der Gesetzesentwurf rechtlich einzuordnen? Dazu spricht die Rechtsanwältin Julia Kraft im Mediendienst-Hintergrundgespräch.
Rechtsanwältin Simone Rapp wirkte an der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) mit. Sie ist Mitglied im Ausschusses Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert das Gesetzesvorhaben scharf. Die Stellungnahme mit der Nummer 75/2023 ist hier abrufbar.