Aktuelles

Informationen für Flüchtende aus der Ukraine

Auf folgenden Webseiten finden Sie hilfreiche Informationen für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind:

 

Übersicht des Flüchtlingsrats Berlin (NGO) zu Einreise, Registrierung, Weiterreise, Aufenthalt, Arbeit, Sozialrecht, Unterkunft, med. Versorgung und Spenden:

https://fluechtlingsrat-berlin.de/news_termine/ukraine/

 

Offizielle Informationen der Berliner Regierung:

https://www.berlin.de/ukraine/ankommen/?fbclid=IwAR2P0RHrPr_Ts7n17AeFesJbQg7Qi8W5PzkFB0ycOhKhDYbujw0LDlSyQbY#headline_1_2

Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zur "Selbstgestellung" im Dublin-Verfahren gewonnen

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 17.08.2021 letztinstanzlich zugunsten eines unserer Mandanten entschieden. Dieser war einer Aufforderung, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Dublin-Abschiebung bei der Polizei einzufinden, nicht gefolgt. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun unserer Argumentation, dass damit kein Flüchtigsein im Sinne der Dublin-III-Verordnung zu sehen ist, angeschlossen. Damit droht unserem Mandanten keine Abschiebung nach Spanien mehr. Sein Asylantrag wird nun in Deutschland inhaltlich geprüft werden.

Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg, welcher Bedeutung auch für viele andere Asylsuchende in Deutschland haben wird. Der Fall wurde von Rechtsanwältin Simone Rapp vertreten.

 

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil findet sich hier:

https://www.bverwg.de/de/pm/2021/53